Einrichtungs­bezogene Impf­pflicht – Was gilt wirklich?

Rechtsanwalt Silvio Lindemann dazu in einem Interview mit mdr Sachsenradio

Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. 

Ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist ab diesem Zeitpunkt keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich. Was gilt wirklich?

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber dem mdr Sachsenradio damit aufkommende Fragen,  

  • Welche Fälle liegen momentan auf unserem Tisch?
  • Droht eine Kündigung bei fehlender Impfung?
  • Welche Folgen drohen Arbeitnehmern, die aufgrund der Impfpflicht vom Arbeitgeber gekündigt werden?
  • Wer sich nicht impfen möchte und nicht genesen ist, was sollte er beachten? (Arbeitslosengeld? Nicht selber kündigen?)
  • Wie dramatisch sehen denn die Arbeitgeber die Situation, die ja vielleicht auf qualifizierte Arbeitnehmer verzichten müssen?

beantwortet. 

Das Interview finden Sie hier.

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