Verkürzung des Genesenen­status

Der „Genesen“-Status nach einer Corona-Infektion gilt mit der Änderung der Covid 19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung zum 15.01.2022 nur noch drei Monate.

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, erhält damit nur noch für drei Monate nach der Infektion den Genesenen-Status. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat insoweit seine Richtlinien entsprechend geändert. Bisher galt der Genesenen-Nachweis bis zu sechs Monaten nach der Infektion.

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber dem mdr Sachsenradio damit aufkommende Fragen,  

  • Was ändert sich für genesene Arbeitnehmer mit Ablauf der 3 Monate?
  • Gibt es eine Übergangsphase?
  • Welche Auswirkungen haben diese Regelungen für Arbeitgeber?

beantwortet. 

Das Interview finden Sie hier.

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