Insolvenzplan Erstellung

Insolvenzplan-Erstellung

Das Wirtschaftsleben ist schnelllebig geworden. Im Zuge der Globalisierung sind die Herausforderungen gewachsen und die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens ist weniger vorhersehbar. Die Situation eines Unternehmens kann sich heute kurzfristig dramatisch verschlechtern. Oftmals führt die Unternehmenskrise dann auch zu einer Existenzgefährdung der Gesellschafter.

Der Insolvenzplan bietet viele Vorteile

Auf den ersten Blick erscheint diese Krisen-Gemengelage ausweglos. Tatsächlich aber bietet die Insolvenzordnung durch die Vorschriften über den Insolvenzplan, insbesondere in Verbindung die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren auch für ausweglos erscheinende Situationen konstruktive Lösungsansätze.

01

Unternehmen

Das Unternehmen wird auf den wirtschaftlichen Wert seines Vermögens entschuldet und die Anteile der Gesellschafter wieder werthaltig.

02

Gläubiger

Die Gläubiger erhalten eine höhere Quote, die zudem schneller gezahlt wird.

03

Arbeitsplätze

Die Arbeitnehmer werden ihre Arbeitsplätze in größerer Zahl behalten.

04

Mehrheits­entscheidung

Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen können mit Mehrheitsentscheidung gegen den Willen einzelner Gläubiger oder Gläubigergruppen durchgesetzt werden.

Erneuerbare Energien

Wirtschaftlicher Neuanfang

Dabei steht der Insolvenzplan nicht nur Unternehmen zur Überwindung von Unternehmenskrisen zur Verfügung, sondern ermöglicht gerade auch Selbständigen und Freiberuflern die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Und oftmals bekommen festgefahrenen Vergleichsverhandlungen neuen Schwung, wenn ein Insolvenzplan im Entwurf vorgelegt wird.

Langjährige Erfahrung

pkl hat langjährige Erfahrung bei der Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen, insbesondere im Rahmen von Eigenverwaltungen, begleitet dabei sämtliche erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere auch einen etwaigen Personalabbau, einen Betriebsübergang oder sonstige Übertragunsvorgänge.

Unsere Leistungen

01

Prüfung der Insolvenz­antragspflicht

Prüfung der Insolvenzantragspflicht durch Erstellung von Liquiditätsstatus und Überschuldungsstatus

02

Betriebs­wirtschaftliche Analyse

Betriebswirtschaftliche Analyse des Unternehmens

03

Machbarkeitsstudie

Machbarkeitsstudie Insolvenzplan als Vorabcheck

04

Insolvenzplan­szenario

Entwicklung eines Insolvenzplanszenarios vor Antragstellung

05

Qualifizierter Insolvenzantrag

Qualifizierter Insolvenzantrag mit Darstellung des Sanierungskonzepts

06

Integrierte Unternehmens­planung

Integrierte Unternehmensplanung für die Insolvenz und den Zeitraum danach

07

Sanierungs­geschäftsführer (CRO)

Eintritt in die Geschäftsleitung als Sanierungsgeschäftsführer

08

Insolvenzverwaltung

Begleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

09

Eigenverwaltung

Umsetzung der Eigenverwaltung

10

Insolvenzplan

Erstellung des Insolvenzplans

11

Kommunikations­konzept

Kommunikationskonzept für die Insolvenz

12

Investoren

Suche nach geeigneten Investoren

So funktioniert es

Ablauf eines Schutzschirmverfahrens

Ansprechpartner

Wir prüfen schnell, was machbar ist und zeigen Lösungsansätze auf – Ihre Ansprechpartner:

Dresden

Ihr Ansprechpartner in Dresden.

Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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