Rechtsberatung
Bank- und Kapitalmarktrecht
Während das Bankrecht Themen wie z.B. „Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde“ (u.a. AGB, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen), „Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung“ sowie „Zahlungsverkehr“ (Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Internet-Banking, Kreditkartengeschäft) umfasst, ist das Kapitalmarktrecht die Gesamtheit der Regeln, die in erster Linie der Funktionalität des Kapitalmarktes und dem Anlegerschutz dienen.
Eine Auswahl aus unserem Leistungsangebot
Kontoeröffnung
Kontoeröffnung, -führung und -kündigung
Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr (u.a. Überweisung, Lastschrift, Debit- und Kreditkarten, Internet-Banking)
Darlehens-/Kreditrecht
Darlehens-/Kreditrecht (u.a. Verbraucherkredit, Leasing/Factoring)
Kreditsicherungsrecht
Kreditsicherungsrecht
Kapitalanlage in Sparformen
Kapitalanlage in Sparformen (Sparkonten, Kapital-Lebensversicherungen, Bausparverträge)
Kapitalanlage in Wertpapieren
Kapitalanlage in Wertpapieren, außerbörsliche Finanztermingeschäfte, alternative Investments und Investmentfonds
Anlageberatung und Prospekte
Anlageberatung und Prospekte im „Grauen Kapitalmarkt“
Ansprechpartner
Wir prüfen schnell, was machbar ist und zeigen Lösungsansätze auf – Ihre Ansprechpartner:
Dresden
Ihr Ansprechpartner in Dresden.
Jürgen Wasserthal
Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth)