Unbezahlte Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter in der Pflege

Mitarbeiter im Gesundheits- oder Pflegebereich, die weder geimpft noch genesen sind, können vom Arbeitgeber unbezahlt freigestellt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Urteil vom 11.08.2022 entschieden.

Bereits die Vorinstanz, das Arbeitsgericht Gießen, hatte mit Urteilen vom 12.04.2022 (Az. 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22) die Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen diese Freistellung abgewiesen. Das Berufungsgericht, das Landesarbeitsgericht Hessen, hat daraufhin in beiden Verfahren mit Urteil vom 11.08.2022 (Az. 5 SaGa 7 28/22 und 7 SaGa 7 21/22) die Auffassung des Arbeitsgerichts Gießen bestätigt.

Es ist nicht davon auszugehen, dass in den Hauptsacheverfahren anders entschieden wird.

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