
Rechtsanwalt Silvio Lindemann befasst sich mit dem Schlussantrag des Generalanwalts hierzu
in NZI 2025, S. 431 ff.
Sowohl der 2. als auch der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts wollten ihre Rechtsprechung zur Nichtigkeitsfolge bei unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige im Interesse einer praktikablen Handhabung der gesetzlichen Vorgaben nach § 17 KSchG ändern.
Der Europäische Gerichtshof könnte diesem Vorhaben nun aber einen Strich durch die Rechnung machen.
Dies deutet sich nach dem Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH vom 27.02.2025 (C-134/24) an.
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann setzt sich mit dem Schlussantrag in NZI 2025, S. 431 ff. auseinander und zeigt auf, welche Folgen sich für Arbeitgeber hieraus für die weitere Zukunft in Fällen von Massenentlassungen ergeben.
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