Kein Freedom-Day! Homeoffice, Maskenpflicht, 3G am Arbeitsplatz – was gilt ab 21.03.2022

Rechtsanwalt Silvio Lindemann im Interview mit dem mdr Sachsen – Das Sachsenradio

Auch Sachsen hat entschieden, Corona-Regeln nicht am 20.03. auslaufen zu lassen. Diese werden aufgrund einer Übergangsfrist vorerst bis 02.04. weiterlaufen. Da ebenfalls die bisherigen Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Ablauf des 19.03. endeten, gilt nunmehr bis zum 25.05.2022 eine angepasste Verordnung.

Was ändert sich insoweit ab dem 21.03.2022 am Arbeitsplatz? Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber dem mdr Sachsenradio damit aufkommende Fragen,  

● Was bedeutet der Wegfall der Homeoffice-Pflicht?

● Was hat sich bei der Masken- und Testpflicht geändert?

● Darf der Arbeitgeber 3G von sich aus weiterführen?

beantwortet. 

Das Interview finden Sie hier.

Silvio Lindemann
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Glashütter Straße 104, 01277 Dresden
Telefon +49.351.86266118
Telefax +49.351.86266218
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