Großstreik – vorerst nicht. Kommt es nach Ostern zu einer Schlichtung?

Eine Einigung der Arbeitgeber-Seite und der Gewerkschaften ver.di und dbb auf einen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienstag war in der dritten und damit letzten Verhandlungsrunde nicht möglich. Das heißt, dass es ab Sonntag ein sogenanntes Schlichtungsverfahren gibt. Während dieser Zeit darf nicht gestreikt werden.

  • Welche Regeln gelten bei der Schlichtung?
  • Wie läuft die Schlichtung ab?
  • Was passiert, wenn das Schlichtungsverfahren scheitert?
  • Was bedeutet die Friedenspflicht?

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber mdr AKTUELL Das Nachrichtenradio unter anderem diese aufkommenden Fragen beantwortet. 

Das Interview finden Sie hier.

Silvio Lindemann
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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