Gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung steht in den Startlöchern

Nachdem bereits 2019 der EuGH entschied, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen haben und das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13.09.2022 klarstellte, dass dies auch für Deutschland gilt, kündigte Bundesarbeitsminister Heil für das erste Quartal 2023 entsprechende gesetzliche Regelungen an.

Mittlerweile liegt ein erster Referentenentwurf vor, welcher neue Regelungen in das Arbeitszeitgesetz implementieren will. Für Begeisterung werden diese neuen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung, sofern sie denn tatsächlich so kommen, weder bei Arbeitnehmern noch bei Arbeitgebern sorgen.

Der bürokratische Aufwand wird noch einmal erhöht, die Vertrauensarbeitszeit – bei dieser geht es gerade um Vertrauen – sinnentleert und Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern belegt.

Nach dem Referentenentwurf wird eine elektronische Arbeitszeiterfassung zwingend, die handschriftliche Aufzeichnung damit unzulässig.

Für mittelgroße Unternehmen soll es hier aber eine Ausnahme geben, d. h. dass weiterhin die Erfassung auf Papier zulässig ist.

Die Übertragung der Arbeitszeiterfassung auf den jeweiligen Arbeitnehmer bleibt zulässig, muss jedoch vom Arbeitgeber kontrolliert werden.

Zudem ist ein Verzeichnis von allen Mitarbeitern zu erstellen, die einer Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit zugestimmt haben.

Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf Einsicht in die Arbeitszeiterfassung und die Erteilung einer entsprechenden Kopie eingeräumt werden.

Es sollen weiter tarifliche Öffnungsklauseln vorgesehen werden, mit denen gewisse Abweichungen ermöglicht werden sollen.

Kleinere Unternehmen mit bis zu zehn Arbeitnehmern werden von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit.

Erfreulich ist zumindest, dass es eine lang gestreckte Übergangsphase bis zu fünf Jahren, je nach Unternehmensgröße, geben soll.

Es bleibt nun abzuwarten, ob sämtliche angedachten Regelungen tatsächlich umgesetzt werden.

Silvio Lindemann
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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