Die derzeitige Corona-Lage bringt die Homeoffice-Pflicht wieder.

Die Pflicht zur Arbeit im Homeoffice in Zeiten der Corona-Pandemie ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht neu. Arbeitsminister Heil will wegen der Corona-Lage die Homeoffice-Pflicht wieder einführen.

Die Homeoffice-Pflicht, welche bereits vom 27.01. bis 30.06.2021 galt, war über die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum Tragen gekommen. Nun wird der Bundestag darüber entscheiden, da die epidemische Lage von nationaler Tragweite zum 25.11.2021 ausläuft und nicht verlängert werden soll.

Bereits im Frühjahr 2021 gab es hierzu beim mdr Sachsenradio eine Interviewreihe auch zu diesem Schwerpunkt mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann.

Aufgrund der nun offenbar sich wieder abzeichnenden Pflicht für Arbeitgeber, Arbeitnehmern die Ausübung deren Tätigkeiten im Homeoffice anzubieten, hat Herr Lindemann in einem aktuellen Interview mit dem mdr Sachsenradio eine Reihe von – wieder – aufkommenden Fragen dazu beantwortet. 

Das Interview finden Sie hier.

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