April, April – nein, in Teilen ist der Cannabiskonsum nun freigeben. Auch bei der Arbeit?

Seit Montag ist der Cannabiskonsum freigeben, doch nicht überall darf gekifft werden. Auch für den Arbeitsplatz ist die Freigabe kein Freifahrtschein. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat dazu in einem Interview mit dem mdr Sachsenradio die mit der Legalisierung aufkommenden arbeitsrechtlichen Fragen beantwortet.

  • Ist das Kiffen die Alternative zur Raucherpause? Kann der Arbeitgeber dies prinzipiell verbieten?
  • Vor der Arbeit ist dies doch aber ohne weiteres möglich, oder?
  • Kann der Arbeitgeber bei Verdacht einen Drogentest anordnen?

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