
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts (oder Gutachters) keine Vergleichsangebote einholen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18.07.2025 (Az. V ZR 76/24).
Der BGH betont, dass die Wahl des Anwalts Vertrauenssache ist. Anders als bei einem Handwerkerauftrag geht es bei der anwaltlichen Tätigkeit nicht um ein vorher festgelegtes „Werk“, sondern um eine offene und individuelle Rechtsberatung. Ein reiner Preisvergleich sagt daher nichts über Kompetenz, Erfahrung und die Erfolgsaussichten der anwaltlichen Vertretung aus.
Für Wohnungseigentümer bedeutet das: Sie können sich ohne Umwege für eine Kanzlei entscheiden, der sie ihr Vertrauen schenken – auch wenn eine Honorarvereinbarung geschlossen werden soll.
Unsere Rechtsanwälte im WEG-Recht beraten Sie gern bei allen Fragen rund um Ihre Eigentümergemeinschaft.