
Mittlerweile häufen sich Fälle, in denen Unternehmen mit Fake-Angeboten von angeblichen Insolvenzverwaltern getäuscht und zu einem Kauf von Waren aus einer Insolvenzmasse bewegt werden sollen.
Dies ist ein dreister Betrugsversuch. Über eine täuschend echt wirkende E-Mail-Korrespondenz tritt eine vermeintliche Kanzlei an Unternehmen heran und bietet den Erwerb von Gegenständen, z.B. eines Fahrzeugs
aus einer angeblichen Insolvenzmasse an. Im Zuge einer schnellen und professionell wirkenden Kommunikation werden Kaufvertrag und Rechnung übersandt – die Zahlung soll dann vor Lieferung erfolgen.
Unsere Recherchen haben ergaben, dass der angebliche Insolvenzverwalter und die genannte Kanzlei in dieser Form gar nicht existieren. Eine Zahlung hätte zu einem erheblichen Vermögensschaden geführt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) warnt regelmäßig vor solchen Betrugsversuchen. Gefälschte Kanzleien nutzen offizielle Erscheinungsbilder, teils mit echten Kanzleinamen, gefälschten Websites und Briefköpfen, um Seriosität vorzutäuschen und Zahlungen zu erlangen.
Unser Hinweis
- Seien Sie grundsätzlich misstrauisch bei unaufgeforderten Angeboten, insbesondere zu Insolvenzverwertungen oder sonstigen Rechtsgeschäften, bei denen Vorauszahlungen verlangt werden.
- Lassen Sie die Existenz der genannten Kanzlei und der handelnden Personen prüfen.
- Bei Zweifeln unbedingt anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie Zahlungen leisten oder Verträge unterzeichnen.
Seriöse Kanzleien und Insolvenzverwalter treten nicht in dieser Form unaufgefordert an Privatpersonen oder Unternehmen heran. Wachsamkeit und eine kurze rechtliche Rücksprache können helfen, finanzielle Schäden zu vermeiden.