Kita-Streik! Dürfen Eltern frei nehmen? Rechtsanwalt Silvio Lindemann im Interview mit dem mdr Sachsen – Das Sachsenradio

Nach einem Aufruf der Gewerkschaften ver.di und GEW werden am 12. Mai landesweit die Kindertageseinrichtungen bestreikt. Eltern müssen auf mögliche Alternativen einer Betreuung suchen.

Dabei kommen aber viele berufsbedingt an ihre Grenzen und so stellen sich für Beschäftigte und Unternehmen auch arbeitsrechtliche Fragen.

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber dem mdr Sachsenradio damit aufkommende Fragen,  

● Dürften sich Eltern wegen streikbedingter Schließung von Kindertageseinrichtungen frei nehmen?

● Unter welchen Voraussetzungen ist eine bezahlte Freistellung oder Sonderurlaub möglich?

● Was muss der Arbeitgeber in solchen Fällen beachten oder hat er hier sogar eigene Rechte?

beantwortet. 

Das Interview finden Sie hier.

Silvio Lindemann
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Glashütter Straße 104, 01277 Dresden
Telefon +49.351.86266118
Telefax +49.351.86266218
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