Energiekosten im Homeoffice. Was trägt der Arbeitgeber? Rechtsanwalt Lindemann im Interview mit dem mdr Sachsenradio

Die Zahl der Beschäftigten im Homeoffice ist nur gering rückläufig; die Möglichkeit im Homeoffice tätig sein zu können, wird nach wie vor von ca. 25 % der Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft in Anspruch genommen.

Mit den steigenden Energiekosten geht aber für die im Homeoffice tätigen Beschäftigten ein Mehrverbrauch bei den Energiekosten einher.

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber dem mdr Sachsenradio damit aufkommende Fragen,  

• Kann der Arbeitnehmer die erhöhten Energiekosten an den Arbeitgeber weiterreichen?
• Wie gestaltet sich die Erfassung der Energiekosten und deren Abrechnung?
• Was muss zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber vereinbart sein?

beantwortet. 

 

Das Interview finden Sie hier.

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