Der Streit um die Coronaimpfung bei Kindern

Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen, so lautet § 1628 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Aber wie ist bei unterschiedlichen Meinungen der Eltern zu entscheiden, ob das gemeinsame Kind eine Coronaschutzimpfung erhalten soll?

Hierzu führte das Amtsgericht Bad Iburg in einem Beschluss vom 14.01.2022 (Aktenzeichen 5 F 458/21) folgendes aus:

Können sich Eltern nicht darüber einigen, ob ihre Kinder mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden sollen, so ist die Entscheidung auf denjenigen zu übertragen, der die Impfung befürwortet, wenn es eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Nach Auffassung des Gerichts steht dem auch nicht der Wille des Kindes entgegen, wenn dieses aufgrund des Verhaltens eines Elternteils außerstande ist, sich eine eigene Meinung über die Corona-Schutzimpfung zu bilden.

Im zugrundeliegenden Fall lehnte die Kindesmutter die Impfung generell ab.

Das Familiengericht übertrug daraufhin die Entscheidung über die Zustimmung zu einer Schutzimpfung gegen das Corona-Virus auf den Vater. Die Entscheidungsbefugnis sei nämlich letztlich demjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Kommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfungsrisiken vorliegen.

Zwar ist bei einer solchen Entscheidung grundsätzlich auch der Kindeswille zu beachten. Dies gelte allerdings nur dann, wenn das Kind sich im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung auch eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechts bilden kann. Ist ein Kind aufgrund des massiven, auf Angst und Einschüchterung abzielendes Verhaltens eines Elternteils nicht imstande, sich eine eigene Meinung über den Nutzen und die Risiken der Corona-Impfung zu bilden, stehe dessen Wille einer Entscheidung, die Befugnis für die Entscheidung über die Impfung auf den die Impfung befürwortenden Elternteil zu übertragen, nicht entgegen.

Annika Börner
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