Bundestariftreuegesetz beschlossen: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Am 27.03.2026 hat der Gesetzgeber das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Es tritt unmittelbar mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und wird damit für die Praxis kurzfristig relevant.

Das Gesetz betrifft öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes im Bereich von Bau- und Dienstleistungen. Lieferaufträge sind nach der aktuellen Fassung nicht erfasst. Für Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bewerben oder solche Aufträge ausführen, kann das Gesetz daher erhebliche Auswirkungen haben.

Wer ist betroffen?

Adressaten sind vor allem Unternehmen, die Bundesaufträge im Bau- oder Dienstleistungsbereich erhalten wollen oder bereits ausführen. Relevant ist das Gesetz auch dann, wenn Beschäftigte, Subunternehmer oder andere Einsatzkräfte zur Vertragserfüllung herangezogen werden.

Was ist zu beachten?

Kern des Gesetzes ist die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen bei der Ausführung von Bundesaufträgen. Unternehmen müssen je nach Auftrag sicherstellen, dass die vorgesehenen tariflichen Vorgaben eingehalten werden. Hinzu kommen Dokumentations- und Nachweispflichten.

Das bedeutet: Lohn- und Arbeitszeitregelungen, Personalzuordnung und eingesetzte Nachunternehmer sollten frühzeitig geprüft und sauber dokumentiert werden. Im Fall einer Kontrolle müssen die erforderlichen Unterlagen schnell verfügbar sein.

Was ist besonders zu beachten?

Besonders wichtig ist, dass der Anwendungsbereich im Gesetzgebungsverfahren eingegrenzt wurde. Lieferaufträge fallen nicht darunter. Außerdem gelten für bestimmte sicherheitsrelevante Beschaffungen und Sonderbereiche besondere Regelungen und Schwellenwerte.

Praktische Hinweise

Unternehmen sollten ihre Vergabe- und Vertragsprozesse jetzt prüfen. Sinnvoll sind insbesondere:

  • eine frühzeitige Prüfung des Anwendungsbereichs,
  • die Anpassung interner Nachweis- und Dokumentationsabläufe,
  • die Abstimmung mit Nachunternehmern,
  • sowie eine belastbare Kalkulation unter Berücksichtigung tariflicher Vorgaben.

Verstöße können zu Vertragsstrafen, Nachteilen im Vergabeverfahren und im Einzelfall auch zur Kündigung des Vertrags führen. Bei Interesse an weiteren Informationen oder wenn Sie prüfen möchten, welche Auswirkungen das Bundestariftreuegesetz auf Ihr Unternehmen hat, stehen Ihnen unsere Berater im Team Arbeitsrecht jederzeit gern zur Verfügung.

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