Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt – Rechtsanwalt Silvio Lindemann dazu im Interview mit dem mdr Sachsenradio

Betrug, Korruption oder Machtmissbrauch seitens Arbeitgeber – was kann man tun? Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz bietet besseren Schutz für hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld.

Die Bundesregierung will mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender absichern. Für die Meldung von Verstößen in Unternehmen oder Behörden sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Nachteilen geschützt werden. 

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber dem mdr Sachsenradio damit aufkommende Fragen,  

  • Wie ist das Gesetz umzusetzen?
  • Wer ist von dem Gesetz eigentlich in welcher Form betroffen?
  • Wie werden Hinweisgeber geschützt?
  • Was bedeutet eine Missachtung des Gesetzes für Arbeitgeber?

beantwortet. 

 

Das Interview finden Sie hier.

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