Bundes­arbeiter­­gericht stärkt Rechte der Arbeitgeber in Fällen des °Krank­feierns°

Rechtsanwalt Silvio Lindemann im Interview mit MDR AKTUELL

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 08.09.2021 (Az.: 5 AZR 149/21) einem Arbeitgeber Recht gegeben, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelte. Die Klage einer ehemaligen Mitarbeiterin auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wurde dementsprechend abgewiesen.

Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann durch Arbeitgeber angegriffen werden.

Die Rechtsprechung erkennt bestimmte Indizien an, die den Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit bzw. einer erschlichenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nahelegen. Eines dieser Indizien ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts der kongruente Zeitraum hinsichtlich einer Kündigungsfrist und der bescheinigten Krankheitsdauer, wenn also die Krankheit genauso lang dauert wie das durch Eigenkündigung beendete Arbeitsverhältnis.

Herr Rechtsanwalt Silvio Lindemann nimmt zu diesem Thema in einem aktuellen Interview mit MDR Aktuell Stellung.

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