Bank- und Kapitalmarktrecht
Während das Bankrecht Themen wie z.B. „Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde“ (u.a. AGB, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen), „Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung“ sowie „Zahlungsverkehr“ (Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Internet-Banking, Kreditkartengeschäft) umfasst, ist das Kapitalmarktrecht die Gesamtheit der Regeln, die in erster Linie der Funktionalität des Kapitalmarktes und dem Anlegerschutz dienen.
Eine Auswahl aus unserem Leistungsangebot:
- Kontoeröffnung, -führung und -kündigung
- Zahlungsverkehr (u.a. Überweisung, Lastschrift, Debit- und Kreditkarten, Internet-Banking)
- Darlehens-/Kreditrecht (u.a. Verbraucherkredit, Leasing/Factoring)
- Kreditsicherungsrecht
- Kapitalanlage in Sparformen (Sparkonten, Kapital-Lebensversicherungen, Bausparverträge)
- Kapitalanlage in Wertpapieren, außerbörsliche Finanztermingeschäfte, alternative Investments und Investmentfonds
- Anlageberatung und Prospekte im „Grauen Kapitalmarkt“