Erbrecht

Rechts­beratung Erbrecht

Das Erbrecht als äußerst sensibles Rechtsgebiet regelt die Vermögens- und Rechtsübergänge von Todes wegen, d.h. das „Geben mit kalter Hand“, aber auch den Eintritt der Erben in Verbindlichkeiten. Es betrifft Privatpersonen als auch Unternehmer und Unternehmen gleichermaßen. Bei Letzteren ist die Unternehmensnachfolge mit ihrer steuerrechtlichen Verzahnung ein wesentlicher Kernbereich. Hierbei sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Die richtige Gestaltung zu Lebzeiten ist deshalb der Schlüssel zur Streitvermeidung und zur Herstellung von Rechtssicherheit bei Erbfällen.

Eine Auswahl aus unserem Leistungsangebot

01

Testamente und Erbverträge

Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

02

Unternehmens­nachfolge

03

Vorweggenommene Erbfolge

04

Pflichtteilsansprüche

Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

05

Erbauseinander­setzungen

Begleitung bei Erbauseinandersetzungen

06

Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung

07

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

Ansprechpartner

Wir prüfen schnell, was machbar ist und zeigen Lösungsansätze auf – Ihre Ansprechpartner:

Dresden

Ihre Ansprechpartner in Dresden.

Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth)

Rechtsanwalt

Frankfurt

Ihr Ansprechpartner in Frankfurt.

Rechtsanwalt

Sie haben Interesse? Kontaktieren Sie uns!

nach oben