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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung: Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber bis zum 15.03.2021 – mdr-Reihe zum Thema Homeoffice
Die Verordnung trat zum 27.01.2021 in Kraft und ist zunächst befristet bis zum 15.03.2021. Bundesarbeitsminister Heil will eine Verlängerung jedoch nicht ausschließen. Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 eine Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die Unternehmen insbesondere verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen das Arbeiten von zu Hause aus – soweit die Tätigkeit es zulässt – zu ermöglichen. Die neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst die folgenden Kernpunkte: Arbeitgeber sind …
Arbeitsrecht in der Corona-Krise ~ Herr Rechtsanwalt Silvio Lindemann im Interview mit SWR3
Die Corona-Krise bestimmt auch im neuen Jahr unseren Alltag und die Arbeitswelt. Die Ausnahmesituationen beschäftigen weiterhin sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat gegenüber dem SWR3 erklärt, was hinsichtlich des Corona-Arbeitsschutz rechtlich zu beachten ist, welche besonderen Rechte und Pflichten dahingehend am Arbeitsplatz in Zeiten der Pandemie bestehen.