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Die Insolvenzordnung sieht als neues Sanierungsinstrument in einem eröffneten Insolvenzverfahren den Insolvenzplan vor. Damit soll die Zerschlagung eines Unternehmens verhindert und eine Fortführung nach erfolgreicher Restrukturierung ermöglicht werden.
Im Insolvenzplanverfahren werden die Gläubigeransprüche, gegebenenfalls aus zukünftigen Überschüssen, quotal befriedigt. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die Arbeitsplätze zu erhalten und das Unternehmen weiterbestehen zu lassen.
Der Verfasser eines Insolvenzplanes hat bei Bildung von passenden Gläubigergruppen die Möglichkeit, den Plan auch dann zu realisieren, wenn einzelne Gläubiger ihn nicht befürworten.
Bei Unternehmen, die von Insolvenz bedroht sind, sollte rechtzeitig die Möglichkeit eines Insolvenzplans als Instrument der Sanierung in Betracht gezogen werden. Wird der Plan bei Stellung des Insolvenzantrags bereits vorgelegt, sind die Chancen, dass es zur Umsetzung kommt, wesentlich höher.
Wir schöpfen aus der Erfahrung von mehreren hundert Insolvenzverfahren und wissen, worauf es bei der Aufstellung von Insolvenzplänen ankommt. |
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